Satzung
des Fördervereins für das Museum der Verbandsgemeinde Eich e. V.

§ 1
Name

Der Verein führt den Namen „Förderverein für das Museum der Verbandsgemeinde Eich in Gimbsheim e. V.“ Der Verein hat seinen Sitz in Eich. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden.   

§ 2
Vereinszweck

Der Verein setzt sich zur Aufgabe, das in der Trägerschaft der Verbandsgemeinde Eich stehende Museum in Gimbsheim, das der Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde insbesondere der Aufarbeitung der Natur-, Sozial- und Kulturgeschichte der Gemeinden der Verbandsgemeinde Eich gewidmet ist, zu unterstützen.
Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Unterstützung des Museumsträgers

a) bei museumspädagogischen Aktivitäten
b) bei Erweiterung der Sammlung, Konzeption der Dauerausstellung und von
Sonderausstellungen
c) Durchführung von Museumstagen
d) Organisation des Museumsbetriebes
e) Gestaltung von Werbemaßnahmen
f) Hilfe bei Projektfinanzierungen

§ 3
Gemeinnützige Tätigkeitsbasis  

Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmässige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig.

§ 4
Mitgliedschaft  

a) Mitglieder des Vereins können jede natürliche und juristische Personen sowie Organisationen und Vereinigungen werden, sofern sie die Satzungen anerkennen und nach ihr handeln wollen.
b) Über die Aufnahme der Mitglieder entscheidet der Vorstand aufgrund eines schriftlichen Antrags.
c) Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Kündigung des Mitglieds zum Schluss
   
des Geschäftsjahres bei Einhaltung einer Frist von drei Monaten.
d) Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod.
e) Ein Mitglied kann ferner durch die Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden,
     wenn vereinsschädigendes Verhalten, Missachtung der Satzung oder
    
Nichtzahlung der Mitgliedsbeiträge innerhalb eines Jahres vorliegen.

§ 5
Rechte der Mitglieder
 

§ 6
Pflichten der Mitglieder  

§ 7
Die Mitgliederversammlung  

 

aa) Jahresbericht,
bb) Jahresrechnung, Rechnungsprüfungsbericht, Entlastung des Vorstandes,
cc) Genehmigung des Wirtschaftsplanes,
dd) Wahl der Mitglieder des Vorstandes,
ee) vorliegende Anträge.

Über die Verhandlung der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Vorsitzenden und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.

§ 8
Der Vorstand  

Der Vorstand hat die Leitung des Vereins zur Erfüllung der in dieser Satzung gestellten Aufgaben. Insbesondere zählen zu seinen Obliegenheiten:

aa) Vorbereitung der Mitgliederversammlung und Durchführung der Beschlüsse
bb) Aufstellung des Wirtschaftsplans
cc) Rechnungslegung gegenüber der Mitgliederversammlung
dd) Verwaltung des Vereinsvermögens

§ 9
Beirat

a) Dem Vorstand steht ein Beirat zur Seite. Dieser besteht aus den Ortsbürgermeistern der
     Gemeinden der Verbandsgemeinde Eich oder deren Vertreter und weiteren
     vier Personen aus dem Arbeitskreis Museum.
b) Die Aufgabe des Beirates ist es, den Vorstand des Vereins bei der Vorbereitung
     und Durchführung seiner satzungsgemäßen Aufgaben zu unterstützen.
c) Der Beirat ist zu den Vorstandssitzungen einzuladen. Ein Stimmrecht haben die
     Mitglieder des Beirates hierbei nicht

§ 10
Die Rechnungsprüfer  

§ 11
Das Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

§ 12
Die Beitragsordnung

§ 13
Änderung der Satzung

§ 14
Auflösung des Vereins  

§ 15
Inkrafttreten der Satzung und Tätigkeitsbeginn  

Die in der Gründungsversammlung am 01. Oktober 2004 errichtete und von 7 Mitgliedern unterschriftlich bestätigte Satzung wurde aufgrund der Empfehlung des Finanzamts Worms-Kirchheimbolanden, Karlsplatz 6, 67549 Worms, vom 10.12.2004, - Az. 44.0908 – III/5 – in der Mitgliederversammlung am 20.Mai 2005 erneut behandelt und unterschriftlich genehmigt.